Zurückschneiden überhängender Zweige und Äste

 

Oft wachsen Hecken, Büsche und teilweise auch Äste von Bäumen in den Lichtraum der Gehwege und Straßen hinein und behindern die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs.

 

Der Markt Altdorf erinnert hiermit alle Haus- und Grundstücksbesitzer an die im Bayer. Straßen- und Wegegesetz enthaltene Verpflichtung, überhängende Hecken und sonstige Anpflanzungen bis zum Zaun bzw. bis zur Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Sofern Äste und Zweige in die Fahrbahn hineinragen, ist eine lichte Höhe von mindestens 4,50 Metern einzuhalten. Über Bürgersteigen sind Büsche und Bäume bis zu einer lichten Höhe von 2,50 Metern auszuschneiden. Außerdem ist sorgfältig darauf zu achten, dass Verkehrszeichen nicht durch Büsche und Bäume verdeckt werden. Bei Neuanpflanzungen muss der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zwischen Pflanze und Grundstückgrenze eingehalten werden. Dieser beträgt bei Gewächsen, die nicht höher als 2 m werden 0,5 m und bei allen größeren Bäumen und Sträuchern 2,00 m.

 

Der Markt Altdorf bedankt sich bei den Haus- und Grundstücksbesitzern, die bisher den alljährlichen Verpflichtungen zum Heckenschneiden zuverlässig nachgekommen sind, und bittet die Säumigen, diese Arbeiten unverzüglich in Angriff zu nehmen und bei Bedarf zu wiederholen.