Förderung von Lastenräder

Bei der Briefzustellung sind sie schon selbstverständlich geworden. Im privaten Bereich sind sie immer öfter zu sehen: Lastenräder. Diese Fahrräder, auch Transport- oder Cargobike genannt, sind insbesondere für den Transport von Personen und Gütern gebaut. Hersteller bieten mittlerweile eine große Palette an Modellen an. Zusätzlich kann der Käufer einen Elektroantrieb wählen. Bürgermeister Sebastian Stanglmaier meinte hierzu: „Unter Umständen kann ein Lastenrad eine Alternative zum Zweit-Pkw darstellen.“

 

Um dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel vor Ort zu fördern, hat der Haupt- und Finanzverwaltungsausschuss nun beschlossen, den Kauf eines Lastenrads für Altdorfer Bürger im Jahr 2022 zu bezuschussen. Der freiwillige kommunale Zuschuss beträgt 20 % der förderfähigen Kosten. Die Zuwendung ist aber auf maximal 400,00 € pro Antrag begrenzt.  Dabei können folgende Typen von Fahrzeugen eine finanzielle Unterstützung erhalten:

  • Lastenfahrräder: ohne Motorantrieb
  • Lasten-E-Bikes und Lastenpedelecs

Neben der besonderen Bauart eines Lastenrads muss das Fahrzeug Transportmöglichkeiten besitzen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen oder Gewicht aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

 

Lastenräder haben deshalb stabile Rahmen, ausladende Gepäckträger und lange Radstände. Inwieweit ein Lastenfahrrad zum Transport bestimmt ist, ergibt sich im Zweifelsfall aus der Beschreibung des Herstellers. Nicht gefördert werden E-Bikes, E-Scooter, Segways oder Umbauten an Fahrrädern. Es werden ebenfalls keine geleasten Räder gefördert.

 

Anträge auf Förderung können ab sofort schriftlich beim Markt Altdorf, Herr Andreas Schenkl, Dekan-Wagner-Str. 13, 84032 Altdorf gestellt werden. Die Richtlinie sowie das Antragsformular können Sie nachfolgend heruntergeladen, telefonisch oder per E-Mail kaemmerei1@markt-altdorf.de anfordern oder im Rathaus abholen. Nach Prüfung des Antrages wird der Zuschuss ermittelt und der Antragsteller erhält einen Bewilligungsbescheid. Einzureichen sind der vollständig ausgefüllte Antrag und die Rechnung und Belege über den Erwerb des Lastenfahrrads, z.B. Quittungen, Kontoauszüge etc.

 

Altdorfer Förderrichtlinie

Antrag auf Bezuschussung eines Lastenfahrrads