Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen für ein Bauvorhaben den Boden aufgraben, etwas lagern oder aufstellen (Container, Gerüst, Baukran usw.) oder im Luftraum eine Strom- oder Wasserleitung führen möchte, braucht dazu zwingend eine Erlaubnis nach Verkehrsrecht. 

 

Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung

(bitte beachten: die Vorlaufzeit für die Erteilung der Genehmigung beträgt mindestens 7 Tage)