Im Gemeindegebiet des Marktes Altdorf befinden sich vier Friedhöfe, die durch den Markt Altdorf verwaltet werden:
Die Friedhofsgebühren können Sie der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Friedhöfe Altdorf, Eugenbach und Pfettrach des Marktes Altdorf (Friedhofsgebührensatzung) entnehmen.
Durch den Verlust eines geliebten Menschen befinden sich Angehörige in einer extremen emotionalen Situation. Es kommen viele Entscheidungen und Aufgaben auf einen zu, die in kurzer Zeit erledigt werden müssen. Hierbei hilft Ihnen das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens weiter.
Daher führt Sie, bei einem Sterbefall in der Familie, der erste Weg zu einem Bestatter. Es ist egal, wo oder unter welchen Umständen ein Sterbefall eingetreten ist. Es ist Ihre alleinige Entscheidung, welches Unternehmen Sie mit der Bestattung beauftragen möchten. Sie können mit dem Bestatter vereinbaren, welche Angelegenheiten und Behördengänge Sie gerne selber erledigen möchten und welche er für Sie übernehmen soll.
Außerhalb der Rathausöffnungzeiten (Wochenende, Feiertage) wird bei einem Todesfall das Standesamt von Ihrem Bestattungsinstitut informiert.
Hier eine Auflistung der Bestattungsunternehmen aus der näheren Umgebung:
Bestattungsinstitut TrauerHilfe DENK GmbH
Bestattungsinstitut Krämer und Schmid GbR
Landshuter Bestattungsdienst Gerlinde Reichwein e.K.
Bestattung Reichwein, Inh.: Roland Reichwein e.K.
Bestattungsinstitut Hans Weichselgärtner
Wenn bei einem Trauerfall noch keine Grabstätte vorhanden ist, können Sie sich gerne an die Friedhofsverwaltung des Marktes Altdorf wenden.