Taschengeldbörse – ein Projekt der Marktgemeinde
Um Brücken zwischen Jugendlichen und Senioren zu bauen, wurde das Projekt „Taschengeldbörse“ für die Marktgemeinde Altdorf gestartet. Die Taschengeldbörse vermittelt zwischen Jugendlichen, die ihr Taschengeld aufbessern wollen, und Senioren und anderen Interessierten, die sich Hilfe im Haushalt und Garten wünschen. Basis für die zu verhandelnde Vergütung sind mindestens 5 Euro pro Stunde.
Die Taschengeldbörse richtet sich an Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren. Jobanbieter sind Privatpersonen, die einfache, ungefährliche und unregelmäßige Arbeiten zu verrichten haben. Das können sowohl Senioren als auch jüngere Bürger sein. Angeboten werden Tätigkeiten, die keine besonderen Qualifikationen erfordern und im Gemeindebereich Altdorf ausgeführt werden sollen.
Bei der Taschengeldbörse können beispielsweise nachfolgende Tätigkeiten angeboten werden:
- Einkaufen
- Rasen mähen
- Leichte Gartenarbeiten
- Straße kehren
- Unterstützung im Haushalt
- Versorgung von Tieren
- Aufsicht von Kindern
- Technische Hilfe (PC, Telefon o.ä.)
Organisation
Die Taschengeldbörse ist eine selbständig operierende Einrichtung unter dem Dachverband der Marktgemeinde Altdorf in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat.
Der Jugendtreff des Marktes Altdorf und ein Mitglied des Seniorenbeirats übernehmen die Koordinierung. Interessenten, d.h. jobsuchende Jugendliche sowie jobvergebende Anbieter melden sich dort an und lassen sich mit den entsprechenden Formblättern registrieren. Für Jugendliche unter 18 Jahren wird eine Einverständniserklärung der Eltern benötigt. Der Jugendliche wird bei dem ersten Kontakt mit dem Arbeitgeber von einem Erwachsenen begleitet, der überprüft, ob die zu vergebende Arbeitszeit den Vorschriften entspricht und auch die Bezahlung angemessen vereinbart wird. Vor dem Beginn der Arbeit werden Arbeitgeber und Jugendlicher bei einem gemeinsamen Gespräch über die Rechte und Verpflichtungen informiert.
Rechtliche Informationen
Die Taschengeldbörse dient lediglich als Koordinationsstelle. Die rechtliche Beziehung besteht ausschließlich zwischen Jobanbieter und Jobber. Die Taschengeldbörse kann weder garantieren, dass es für angebotene Jobs Abnehmer gibt, noch, dass jedem interessierten Jugendlichen ein Job vermittelt werden kann. Die Taschengeldbörse kann auch nicht dafür garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen Anbieter und Jobber eingehalten oder dass Jobs zur Zufriedenheit aller erledigt werden. Dies wäre direkt zwischen Anbieter und Jugendlichem zu klären. Die Koordinatoren der Taschengeldbörse können hier lediglich unterstützend tätig werden. Scheint eine Person jedoch ungeeignet, kann die Zulassung von der Koordinierungsstelle verweigert werden.
Bei Interesse und für Rückfragen - auch zu Versicherung und Datenschutz - wenden Sie sich bitte an:
Jugendtreff Markt Altdorf
Susanne Baumann
Tel: 0871-2763755
E-Mail: jugendtreff.altdorf@kjsw.de
Seniorenbeirat Altdorf
Hans Putzke
Tel: 0871-53555
E-Mail: hans.putzke@hpeprint.com