Grundsteuer

Steuergegenstand bei der Grundsteuer ist der Grundbesitz. Dieser wird ohne Beachtung persönlicher oder wirtschaftlicher Verhältnisse des Eigentümers besteuert. Rechtsgrundlage für die Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz.

Bei der Grundsteuer wird unterschieden zwischen der

Grundsteuer A: gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Grundsteuer B: gilt für sonstige Grundstücke, egal, ob bebaut oder nicht

Für die Veranlagung, Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer sind verschiedene Behörden zuständig. Das Finanzamt ermittelt den für das Grundstück festzustellenden Einheitswert und stellt diesen durch Einheitswertbescheid fest. Hieran anknüpfend wird - ebenfalls durch das Finanzamt - unter Anwendung einer Steuermesszahl ein Steuermessbetrag ermittelt und durch den Grundsteuermessbescheid festgesetzt.

Der Markt Altdorf wendet auf den so ermittelten Grundsteuermessbetrag seinen durch Ortssatzung bestimmten Grundsteuerhebesatz (in Altdorf = 350%) an und errechnet so die Grundsteuerjahresschuld, die durch den Grundsteuerbescheid festgesetzt wird. Die Grundsteuerbescheide werden nicht jedes Jahr verschickt. Die Fälligkeitsfestsetzungen gelten auch für die Folgejahre bis zum Erhalt eines neuen Bescheides.

Die Grundsteuer in vier Teilbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Auf Antrag kann die gesamte Jahressteuerschuld auch am 01.07. des Kalenderjahres in einer Summe entrichtet werden.

 

Eigentümerwechsel

Stichtag für die Grundsteuer ist immer der 1. Januar eines Jahres. Änderungen während des Jahres sind also immer erst ab 1. Januar des folgenden Jahres gültig.

Dem Käufer eines Grundstückes oder Hauses wird daher geraten, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Diese beiden sollten sich dann einigen können, wie die Grundsteuer im Jahr des Eigentümerwechsels aufgeteilt wird. Entscheidend ist hier die Klausel in der Notariatsurkunde über den Übergang von Nutzen und Lasten des Grundstücks.

Eigentümerwechsel müssen grundsätzlich der Gemeinde mitgeteilt werden!

Bei Fragen zur Grundsteuer wenden Sie sich bitte an Herrn Gruß:
Telefon: 0871/303 - 21
E-Mail: steueramt2@markt-altdorf.de

 

Wohnhaus VHS Dekan-Wagner-Straße