Der Besuch von Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort u. ä.) wird bei Bedarf finanziell unterstützt.
Für die Übernahme der Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung können Sie beim Landratsamt Landshut einen Antrag stellen.
Für die Antragstellung benötigen Sie verschiedene Unterlagen, wie zum Beispiel Bescheide über erhaltene Sozialleistungen oder Einkommensnachweise. Eine detaillierte Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie im Merkblatt zur Kostenübernahme der Kindertagesbetreuung auf der Webseite des Landratsamtes Landshut.
Weitere Informationen finden Sie HIER unter Jugendamt - Kindertageseinrichungen - Antrag auf Kostenübernahme
Änderung Kostenübernahme
- Die Teilbeträge für Material-, Brotzeit-, Getränke- und Spielgeld sind ab 09.2025 von den Eltern bzw. den Elternteilen selbst zu tragen.
Antragstellung (erneuter Hinweis, Änderung bereits seit dem Betreuungsjahr 2024/25 gültig)
- Erstanträge werden nach Vorlage aller Unterlagen ausschließlich ab dem Monat der Antragsstellung bewilligt
Erstanträge: Eltern stellen erstmalig einen Antrag, zuvor war noch keine Kostenübernahme durch das Kreisjugendamt Landshut
Monat der Antragstellung: Beispiel – Antragstellung im Kreisjugendamt Landshut am 21.11.2025, Übernahme erst ab 01.11.2025 möglich, die Monate zuvor müssen von den Eltern bzw. Elternteilen selbst übernommen werden.
Die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des Landkreises Landshut: Formulare & Merkblätter | Landkreis Landshut.