Abwassergebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr)

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Schmutzwassergebühr

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Schmutzwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentlichen Kanalleitungen angeschlossen sind und durch diese entwässern.

Die Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser wird nach der Abwassermenge (m³) berechnet, die im Erhebungszeitraum in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt. Die Berechnung erfolgt anhand der vom zuständigen Wasserzweckverband am Ende des Jahres abgelesenen Zählerstände des Frischwasserverbrauchs.
Seit 01.01.2022 beträgt die Schmutzwassergebühr 2,03 € je m³ (vorher: 1,98 je m³).

Die Abrechnung der Schmutzwassergebühr durch die Marktgemeinde erfolgt in den Monaten März und April des Folgejahres (so erfolgt z. B. die Abrechnung für den Verbrauchszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022 im März oder April 2023). Bei der Abrechnung wird auch bereits die Abschlagsrate für das aktuelle Jahr festgesetzt.

Bei Fragen zur Schmutzwassergebühr wenden Sie sich bitte an Herrn Gilch:
Telefon: 0871/303 - 24
E-Mail: steueramt1@markt-altdorf.de
 

Abzug bei der Schmutzwassergebühr nach Einbau eines Gartenzählers

Für Bürger, die große Mengen Frischwasser für die Gartenbewässerung verbrauchen, besteht die Möglichkeit, diese bei der Abwassergebührenabrechnung abziehen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis mittels Wasserzähler, der allerdings geeicht sein muss. Die Kosten hierfür hat der Gebührenpflichtige selbst zu tragen.

Für den Verbrauch der jährlich ersten 12 m³ ist die volle Schmutzwassergebühr zu entrichten, ein Abzug ist nur für die darüberliegende Wassermenge möglich. Weiterhin ist der Einbau des Zählers ist der Marktverwaltung unter Angabe von Einbaudatum, Zählernummer und Ablauf der Eichung anzuzeigen.

Download Meldung über den Einbau

Der Gebührenpflichtige muss der Gemeinde jährlich vor Erstellung der jeweiligen Abwassergebührenabrechnung den Stand des Gartenzählers bis spätestens 31. Januar des Folgejahres schriftlich mitteilen. Nur so ist eine Berücksichtigung bei der Abwassergebührenabrechnung möglich.

Download Meldung über den Zählerstand

Dem Markt Altdorf steht es jederzeit offen, eine Nachprüfung der gemachten Angaben vorzunehmen.

 

 

Niederschlagswassergebühr

Die Ermittlung der Gebühr erfolgt nach der reduzierten Fläche (reduzierte Fläche = Grundbuchfläche x Gebietsabflussbeiwert). Es wird vermutet, dass aus dieser pauschalierten Fläche das Niederschlagswasser in den Kanal eingeleitet wird oder abfließt.

Berechnungsbeispiel einer Bemessungsgrundlage:

 

   Grundbuchfläche 3.000 m²
x Gebietsabflussbeiwert (aus Gebietsabflussbeiwertskarte) 0,50
= Reduzierte Fläche 1.500 m²

 

Diese „Vermutungsfläche“ kann widerlegt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die tatsächlich bebaute und befestigte Fläche, von der aus Niederschlagswasser in den Kanal eingeleitet wird oder abfließt, um mindestens 20 % oder um mindestens 400 m² von der reduzierten Fläche abweicht (Nachweis = Antrag auf Einzelveranlagung).

Bei Sickerschacht mit Überlauf sind pro m³ Stauraum (von der Sohle bis zum Überlauf) 25 m² von der reduzierten Fläche oder tatsächlich abflusswirksamen Fläche abzuziehen.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt seit dem 01.01.2022 jährlich 0,24 € je m² (vorher: 0,38 € je m²).

Die maßgebliche Fläche bleibt auch für künftige Veranlagungszeiträume Gebührenmaßstab, bis sich die Grundstücksverhältnisse ändern. Änderungen der maßgeblichen Flächen hat der Gebührenschuldner unaufgefordert bekannt zu geben! Der Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Ansprechpartner:

Festsetzung der Niederschlagswassergebühr: Bauamt, Frau Gaus (Telefon: 0871/303 - 35, E-Mail: bauamt1@markt-altdorf.de)

Abrechnung der Niederschlagswassergebühr: Steueramt, Herr Gilch (Telefon: 0871/303 - 24, E-Mail: steueramt1@markt-altdorf.de)

 

 

Analyse des Altdorfer Trinkwassers

Folgende Angaben wurden uns von den beiden für die Frischwasserversorgung zuständigen Zweckverbänden zur Verfügung gestellt:

Für die Ortsteile Altdorf und Eugenbach:
Zweckverband Isar-Gruppe I : Brunnen Klosterholz/Gstaudach
Aktuelle Analysen finden Sie hier (Seite öffnet in neuem Fenster).

Für den Ortsteil Pfettrach
Zweckverband Pfettrach Gruppe: Brunnen Kreutbartl
Aktuelle Analysen finden Sie hier (Seite öffnet in neuem Fenster).


Die Qualität des Trinkwassers ist so gut, dass es unbedenklich zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden kann, sofern auch in der Hausinstallation unbedenkliches Material verwendet wurde. Für die Hausinstallation wird Kunststoff oder Edelstahl empfohlen (kein verzinkter Stahl).

Bei Fragen zum Trinkwasser wenden Sie sich bitte an den für sie zuständigen Zweckverband:

Ortsteile Altdorf und Eugenbach: Zweckverband zur Wasserversorgung der Isar-Gruppe I

Ortsteil Pfettrach: Zweckverband zur Wasserversorgung Pfettrach-Gruppe

 

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