Müllgebühren

Zuständig für die Abfallentsorgung ist der Landkreis Landshut. Die Erhebung der Müllgebühren erfolgt im Auftrag des Landratsamts Landshut:

Aufstellung über die Müllgebühren (Download)

Die ermäßigte Müllgebühr wird erhoben, wenn zu der Restmülltonne keine Biotonne (wegen Eigenkompostierung) genutzt wird.

 

Wenn besonders viel Müll anfällt, können zusätzlich zur Mülltonne Müllsäcke an der Rathauspforte  erworben werden. Diese Müllsäcke werden dann am Entleerungstermin vom Entsorgungsunternehmen mitgenommen.

Bei Fragen zu den Müllgebühren wenden Sie sich bitte an Herrn Gruß:
Telefon: 0871/303 - 21
E-Mail: steueramt2@markt-altdorf.de

Weitere Informationen zum Thema Abfallentsorgung (Mülltonnenabholung- und Rückgabe, Gelbe Säcke, Wertstoffhof usw.) finden Sie unter dem Menüpunkt Energie und Bauen / Abfallentsorgung.

 Mülltonnen_Größen