Ermittlung der Geschossflächen

Ermittlung der Geschossflächen zur Kalkulation der Herstellungsbeiträge für die neu zu erlassende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

 

Der Markt Altdorf benötigt zur Kalkulation für die Entwässerungseinrichtung die Geschossflächen aller angeschlossenen Grundstücke in allen Ortsteilen. Die Flächenermittlung hierzu wird demnächst durch das Vermessungsbüro Rohrmaier aus 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg durchgeführt. 

Die Grundstücksflächen ergeben sich aus dem Grundbuch bzw. aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch des Vermessungsamtes. Die Geschossflächen werden nach der noch zu erlassenden Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt ermittelt:

  1. Hauptgebäude in allen Geschossen (Keller-, Erd-, Obergeschoss(e) und Dach­geschoss).
  2. Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die Entwässerungseinrichtung auslösen oder angeschlossen sind.

 

Sämtliche genannten Gebäude bzw. Geschosse werden vor Ort erfasst. Die persönliche Anwesenheit der Grundstückseigentümer während der Ortseinsicht ist nicht notwendig. Die erforderlichen Daten können in der Regel anhand der digitalen Flurkarte und einer Einsichtnahme vom öffentlichen Raum aus erhoben werden.

 

In Einzelfällen wird gebeten, den Mitarbeitern des Vermessungsbüros, welche sich durch einen Ausweis des Markts legitimieren können, ggf. Zutritt zum Grundstück zu gewähren und alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.

 

Für die Erfassung entstehen den einzelnen Grundstückseigentümern keinerlei Kosten.

 

Für Ihre Mithilfe bedankt sich der Markt Altdorf im Voraus.