Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrags für ein Geschwisterkind

Aufgrund des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschuss des Marktes Altdorf vom 26.09.2023 kann der Elternbeitrag für ein Geschwisterkind auf Antrag unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen um 50 % ermäßigt werden.

Die Ermäßigung erfolgt auf den niedrigsten Elternbeitrag, der für eines der Geschwisterkinder zu zahlen ist.

Der Markt informiert den Träger der Einrichtung über die Ermäßigung des Elternbeitrags; der Träger kürzt den Beitrag dann entsprechend.

Die Ermäßigung wird im Fall der Bewilligung des Antrags erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Die Elternbeitragsermäßigung ist eine freiwillige Leistung des Marktes Altdorf, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Regelung ist zunächst bis zum 31.07.2024 befristet.

 

Der Antrag kann hier heruntergeladen werden: Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrags für ein Geschwisterkind