Aktion: Kostenlose Energieberatung im Landkreis Landshut - Bares Geld bei der Heizrechnung sparen
Im Rahmen der bayerischen Klimawoche setzen wir ein starkes Zeichen für den Klimaschutz und unterstützen die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Landshut dabei, ihre Heizkosten zu senken. In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern bietet der Landkreis 150 privaten Haushalten kostenlose Energieberatung an.
Qualifizierte Energieberater kommen dabei direkt nach Hause und geben individuelle Handlungsempfehlungen. Dabei werden alle Aspekte der Energieeffizienz berücksichtigt – von der optimalen Dämmung über effiziente Heizsysteme und bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Experten informieren zudem über mögliche Förderprogramme und geben wichtige Hinweise zur Antragstellung. Besonderer Wert soll auf die Wirtschaftlichkeit und damit auch auf die kleineren und kostengünstigeren Maßnahmen gelegt werden, durch die man bereits viel Energie und Kosten einsparen kann.
„Mit dieser Aktion möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, ihre Häuser und Wohnungen energieeffizienter zu gestalten und so sowohl ihre Heizkosten zu senken als auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, betont Landrat Peter Dreier. „Eine individuelle Energieberatung ist der erste Schritt zu einem energieeffizienten Zuhause.“
Der Hausbesuch hat einen Wert von mehreren hundert Euro und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Den normalerweise anfallenden Eigenanteil von 30 Euro übernimmt der Landkreis Landshut im Rahmen der Sonderaktion für 150 Beratungen.
Die Beratung ist komplett neutral und unverbindlich, d. h. es ist Ihnen freigestellt, welche Maßnahmen Sie anschließend umsetzen.
Die individuelle Vor-Ort-Energieberatung ist für die ersten 150 Interessenten unter den folgenden Voraussetzungen kostenlos:
- Das zu untersuchende Gebäude steht im Gebiet des Landkreises Landshut und wurde spätestens im Jahr 2000 errichtet.
- Die Anmeldung erfolgt über den Klimaschutzmanager des Landkreises Landshut, André von Mensenkampff
- unter Tel. 0871/408-2128 oder
- per Mail an klimaschutz@landkreis-landshut.de mit dem Betreff „Sonderaktion Energieberatung“.
- Die Anmeldung geht von 11.10.2024 bis einschließlich 23.10.2024 ein.
- Antragsberechtigt sind private Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer. Pro Eigentümerin oder Eigentümer wird maximal ein Gebäude gefördert.
- Mehrfamilienhäuser im Privatbesitz können ebenfalls beraten werden.
- Der Zuschlag erfolgt entsprechend der Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen.
- Aus der Anmeldung resultiert kein Anspruch auf eine kostenlose Energieberatung.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Auf der Suche nach den ältesten Kühlschränken im Landkreis Landshut
Der Landkreis Landshut ruft seine Bürgerinnen und Bürger zu einer außergewöhnlichen Kampagne auf: Die Suche nach den ältesten Kühlschränken im Landkreis. Diese kreative Initiative zielt darauf ab, auf die schnelle und einfache Energieeinsparung durch den Einsatz eines modernen, stromsparenden Kühlgeräts aufmerksam zu machen.
Landrat Peter Dreier erklärt: "Unser Ziel ist es, die Bürger zum Nachdenken über ihren Energieverbrauch anzuregen und gegebenenfalls ihren Kühlschrank auszutauschen. Ein moderner Kühlschrank schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel."
Warum alte Kühlschränke austauschen?
Viele Haushalte nutzen noch Jahrzehnte alte Kühlgeräte, die im Vergleich zu aktuellen Modellen wahre Stromfresser sind. Dabei hat ein Austausch viele Vorteile:
- Geringere Stromrechnung: Durch den niedrigeren Verbrauch können im Jahr mehrere Hundert Euro Stromkosten eingespart werden.
- Beitrag zum Klimaschutz: Jede Kilowattstunde Strom, die nicht verbraucht wird, muss gar nicht erst erzeugt werden und verursacht keine Emissionen.
- Verbesserte Funktionalität: Moderne Kühlschränke sind leiser, geräumiger und helfen durch fortschrittliche Technologien, Lebensmittel länger frisch zu halten. Das sorgt für weniger Lebensmittelverschwendung und schont somit auch den Geldbeutel.
Attraktive Prämien winken
Die Besitzer der zehn ältesten Kühlschränke können sich über Tauschprämien von bis zu 500 € für die Anschaffung eines neuen Kühlschranks oder einer neuen Kühl-Gefrier-Kombi mit Energieeffizienzklasse A freuen:
- Platz: 500 €
- Platz: 300 €
- Platz: 200 €
- - 10. Platz: 150 €
So können Sie teilnehmen
- Sie sind in Besitz eines mindestens 20 Jahre alten, funktionsfähigen Kühlschranks, der noch in Betrieb ist.
- Als Nachweis benötigen wir per Mail ein Foto des Kühlschranks zusammen mit Fotos der Kaufquittung, des Typenschilds oder der Bedienungsanleitung an klimaschutz@landkreis-landshut.de
- Alternativ können Sie sich telefonisch unter 0871/408-2128 bei Herrn von Mensenkampff melden.
- Der Einsendeschluss ist der 11. November 2024.
Teilnahmebedingungen:
- Teilnehmen können alle privaten Haushalte im Landkreis Landshut.
- Das Kühlgerät ist
- mindestens 20 Jahre alt (Baujahr 2004 oder älter),
- funktionstüchtig und dauerhaft in Betrieb,
- ein Serienmodell (nicht selbstgebaut).
- Das Alter muss deutlich hervorgehen. Der Nachweis ist möglich über:
- Kaufquittung,
- Bedienungsanleitung,
- Foto der Angaben auf dem Typenschild (Hersteller, Baujahr, Typ) oder
- Bestätigung des Herstellers.
- Ablauf im Gewinnfall:
- Sie werden vom Landratsamt Landshut kontaktiert.
- Das eingereichte Altgerät wird von Ihnen, nach Absprache mit dem Landkreis Landshut, ordnungsgemäß in einer der Altstoffsammelstellen des Landkreises Landshut entsorgt. Die Kosten für die Entsorgung nach Übergabe des Geräts übernimmt der Landkreis Landshut.
- Anschließend kaufen Sie bei einem Elektrofachmarkt vor Ort in Stadt oder Landkreis Landshut einen neuen Kühlschrank oder eine neue Kühl-Gefrier-Kombi mit der Energieeffizienzklasse A.
- Der Versand des Geräts zu Ihnen nach Hause ist möglich. Ein reiner Online-Kauf ist ausgeschlossen.
- Bei Vorlage des Kaufnachweises eines Neugeräts - unter Einhaltung der Voraussetzungen - bekommen sie die mit Ihnen vereinbarte Tauschprämie zurückerstattet.
- Der Landkreis Landshut behält sich vor, von einer Entsorgung des Altgeräts abzusehen und das Altgerät stattdessen als neuer Eigentümer zur freien Verwendung (z. B. für Ausstellungszwecke) zu nutzen.
- Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
- Aus der Teilnahme resultiert kein Anspruch auf eine Tauschprämie.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.