Achtung: ab Mai digitale Lichtbilder

 

Ab dem 1. Mai sollen die Personalausweis- und Passbehörden Lichtbilder bei Dokumentenbeantragungen nur noch in digitaler Form verwenden. Hierbei gibt der Gesetzgeber vor, welche Bilder verwendet werden dürfen. Die Lichtbilder müssen durch zertifizierte Fotografen oder andere zertifizierte Einrichtungen über ein Cloud-basiertes System an die Behörden übermittelt werden.

Lichtbilder, welche durch zertifizierte Drittanbieter, wie zum Beispiel Fotografen und Drogeriemärkte elektronisch übermittelt werden, können für mehrere Dokumentenanträge innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten genutzt werden, ohne dass vor Ort zusätzliche Kosten entstehen