Vergünstigungen für sozial Schwächere

Sozialpass kann ab dem Jahreswechsel im Rathaus beantragt werden

 

Günstiger Busfahren in Stadt und Landkreis Landshut mit dem Landshuter Verkehrsverbund (LaVV) oder auch ermäßigter Eintritt ins Freibad, zu kulturellen Einrichtungen und Museen, sofern die Heimatgemeinden dies anbieten: Das sind Vorteile, die sozial Bedürftige im Landkreis Landshut ab dem 1. Januar in Anspruch nehmen können. Voraussetzung dazu ist das Beantragen des sogenannten „Sozialpasses“ in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen der Landkreiskommunen.

 

Zu den Berechtigten gehören Personen, die derzeit einschlägige Sozialleistungen beziehen: Empfänger der Alters-Grundsicherung bzw. Mitteln bei andauernder Erwerbsminderung, Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Bewohner von stationären Einrichtungen sowie Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld. Aber auch der Bezug von Pflegegeld oder Mitteln der Kriegsopferfürsorge berechtigen zum Antrag eines Sozialpasses.

 

Der Sozialpass kann von Altdorfer Bürgern im Rathaus des Marktes Altdorf (Standesamt oder Gewerbeamt) unter Vorlage eines Ausweisdokuments und des aktuellen Bescheids des Leistungsträgers (Jobcenter, Sozialamt etc.) beantragt werden. Die Gemeinde prüft dann, ob der Antragssteller die Voraussetzungen erfüllt, um einen Sozialpass zu erhalten. Der Berechtigungsschein gilt grundsätzlich für ein Jahr, sofern kein vorheriges Ende des Leistungsbezuges abzusehen ist.