Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den „Pflichtumtausch von Führerscheinen“ beschlossen. Mit dem stufenweisen Pflichtumtausch der Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, soll sichergestellt werden, dass der Umtausch noch nicht befristeter Führerscheine bis Januar 2033 komplett abgeschlossen sein wird.

 

Begonnen wird mit dem Pflichtumtausch der (Papier-)Führerscheine, gestaffelt nach Geburtsjahrgängen. Der erste Stichtag ist der 19.01.2022 für die Geburtsjahrgänge 1953-1958.

 

Der Antrag ist von der Gemeindeverwaltung nicht mehr zu bestätigen.

Der Antragsteller kann sich den Antrag von der Homepage ausdrucken, ausfüllen und mit aktuellem, biometrischem Passbild, Führerschein- und Ausweiskopie direkt zum Landratsamt Landshut schicken.

 

Wir bitten Sie, Wartezeiten einzukalkulieren und die Anträge rechtzeitig zu stellen.

Der Antrag für den Pflichtumtausch und eine Aufstellung mit Staffelung der Fristen stehen nun auf der Homepage des Landratsamtes Landshut zum Download bereit:

https://www.landkreis-landshut.de/Landratsamt/Aktuelles.aspx?rssid=94418e91-570c-4d9a-867a-853bcf148359

 

Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, den selbst Antrag auszudrucken, setzen Sie sich einfach mit der Führerscheinstelle des Landratsamtes Landshut in Verbindung, dann wird Ihnen der Antrag per Post zugeschickt.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/4777651273?plz=84032&behoerde=60219934493&gemeinde=490302251670