Friedhofsgebühren

 Frauenkirche Friedhof Sonnenuntergang

                 

  Ansprechpartner: Herr Ostermeier, Tel: 0871 / 303-88, E-Mail: standesamt@markt-altdorf.de

 


Aufgrund Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt der Markt Altdorf folgende Satzung:

 

Teil I

Allgemeine Vorschriften

 § 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten

(1) Die Marktgemeinde erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für die damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen Gebühren.

(2) Als Gebühren werden erhoben:

  1. Gebühren für die Grabstätte (§ 4)
  2. Leichenhausgebühren (§ 5)
  3. Sonstige Gebühren (§ 6)
  4. Gebühren für Friedhofsdienste bei Bestattungen (§ 7)

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist,

  1. wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,
  2. wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,
  3. wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat,
  4. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt.

(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

(1) Die Gebühr entsteht

  1. im Fall des § 2 Abs. 1 Nr. 1 mit der Inanspruchnahme der nach dieser Satzung gebührenpflichtigen Leistung,
  2. im Fall des § 2 Abs. 2 Nr. 2 mit der Bestätigung der Antragstellung durch die Marktgemeinde,
  3. im Fall des § 2 Abs. Nr. 3 mit der Auftragerteilung,
  4. im Fall § 2 Abs. 1 Nr. 4 mit der Zuteilung des Nutzungsrechts.

(2) Die Gebühr wird mit Zustellung des Gebührenbescheids fällig.

 

Teil II

Einzelne Gebühren

 § 4 Grabgebühren

(1) Gebühren für die einzelnen Grabarten:

Grabart:

Gebühr

pro Jahr

Gebühr bei

voller Laufzeit

1. Kindergrabstätte

20,- €

100,- € (5 Jahre)

2. Einzelgrabstätte

35,- €

700,- € (20 Jahre)

3. Familiengrabstätte

52,- €

1040,- € (20 Jahre)

4. Urnengrabstätte

34,- €

340,- € (10 Jahre)

5. anonyme Urnengrabstätte

-,- €

320,- €

6. Zweifach-Urnennische

65,- €

650,- € (10 Jahre)

7. Vierfach-Urnennische

100,- €

1000,- € (10 Jahre)

 

(2) Die Gebühr für die Urnennische ist erstmalig für mindestens 10 Jahre zu entrichten. Bei erstmaligem Erwerb einer Grabstätte ist die Gebühr für die volle Laufzeit zu entrichten.

(3) Bei der Bestattung von Verstorbenen, die nicht im Marktgemeindebereich wohnhaft waren, wird ein Aufschlag von 50 % der Grabgebühr erhoben. Von der erhöhten Bestattungsgebühr kann abgesehen werden, wenn es sich um Verstorbene der jeweiligen Pfarrei oder um Mitbürger handelt, die bereits eine Grabstätte im Gebiet der Marktgemeinde haben oder hier einst zeitlich lange gelebt haben.

(4) Für die Verlängerung des Grabnutzungsrechts gelten die Jahresgebühren entsprechend Absatz 1.

(5) Die Verlängerung des Benutzungsrechts soll nur für 5, 10, 15 Jahre, höchstens jedoch für 20 Jahre erfolgen. Ausnahmen können durch die Friedhofsverwaltung zugelassen werden.

Ist bei einer Bestattung die Dauer des Benutzungsrechts kürzer als die Ruhefrist, ist das Benutzungsrecht mindestens bis zum Ende der Ruhefrist zu verlängern.

 § 5 Leichenhausgebühren

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt bei

  • einer Sargbestattung                         200,- €
  • einer Urnenbestattung                         60,- €

§ 6 Sonstige Gebühren

An sonstigen Gebühren werden erhoben:

1. Gebühr für schriftliche Auskünfte                                        von 3,- bis 15,- €

2. Gebühren für die Erlaubnis zur Errichtung                           50,- €
eines Grabdenkmals abweichend von der
Friedhofssatzung

3. Gebühr für die Genehmigung eines Grabmals                    25,- €


4. Gebühr für jeden Erwerb bzw. jede                                       15,- €
Verlängerung einer Grabstätte

5. Gebühren für die Gestattung von Ausnahmen                   nach Aufwand

6. Fundament für einen Grabstein                                                 135,- €

7. Platte für Zweifach-Urnennische an der Urnenmauer            60,- €
Platte für Vierfach-Urnennische an der Urnenmauer                 90,- €
Platte für Zweifach-Urnennische an den Urnenstelen              175,- €

8. Gebühr zur Genehmigung zur Ausgrabung                              30,- €
und Umbettung einer Leiche oder Urne

9. Ausfertigung einer Graberwerbsurkunde                                   6,- €

10. Nicht aufgeführte Leistungen sowie Leistungen Dritter werden in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten, bei einer ansonsten nicht erforderlichen Rechnungsstellung durch die Marktgemeinde für einen beauftragten Dritten mit einem 10-prozentigen Zuschlag berechnet.

§ 7 Gebühren für Friedhofsdienste bei Bestattungen

Pos.

Beschreibung der Leistung

Einheit

Preis je Einheit

(Netto)

1.

Betreuung des Friedhofgebäude und der Friedhöfe

1.1

Annahme der/des Verstorbenen oder der Urne

und Verbringung in das Leichenhaus:

- Öffnen und Schließen des Leichenhauses

- Entgegennahme von Sarg oder Urne

- Entgegennahme und Kontrolle der Bestattungs- bzw. Überführungspapiere und ggf. deren Weitergabe an die Friedhofsverwaltung

1 Mann

46,- €

1.2

Herausgabe eines im Leichenhaus hinterstellten Verstorbenen oder einer Urne:

- Öffnen und Schließen des Leichenhauses

- Herausgabe des Sarges oder der Urne

- Übergabe der Überführungs- und Beerdigungspapiere an den Abholer

 1 Mann

25,- €

1.3

Öffnen und Schließen des Leichenhauses zur persönlichen Abschiednahme und Aussegnung:

- Öffnen und Schließen des Leichenhauses

- Öffnen und Schließen des Sarges

- Wartezeit

 1 Mann

  37,- €

1.4

Aufbahrung des Sarges oder der Urne für die Trauerfeier im Leichenhaus:

- Stellung der Grunddekoration im Leichenhaus, (Weihwasserkessel, Kerzenständer, …)

- Aufbahrung des Sarges/der Urne im Leichenhaus

- Entgegennahme von Kränzen und Blumen zur Trauerfeier

- Durchführung der Dekorationsarbeiten im Leichenhaus

- Öffnen und Schließen des Leichenhauses zur Trauerfeier

 1 Mann

 58,- €

1.5

Reinigung der Leichenhalle und der zur Trauerfeier benutzten Räume:

- Reinigung der benutzten Räume vor und nach jeder Bestattung

- Dies umfasst folgende Räume: Leichenhalle, Aufenthaltsräume und ggf. Werkzeug- und Geräteraum

 

 je ang. Stunde

 

 20,- €

2.

Durchführung der Bestattung

2.1

Leitung der Bestattung:

- Einweisung ortsunkundiger Pfarrer und Redner

- Einweisung der Sarg- oder Urnenträger

- Koordinierung der Traueransprachen und ggf. der Musik

- Zusammenstellung des Trauerkonduktes

- Läuten der Friedhofsglocke

- Leitung des Trauerkonduktes

- Überwachung der Trauerfeier und des Bestattungsvorganges

- Entgegennahme und Niederlegung von Blumen und Kränzen am Grab

 

1 Mann

 

12,- €

2.2

Transport des Sarges zum Grab und Absenken des Sarges in das Grab:

- Sarg-/Kreuzträger in einheitlicher Kleidung,      pro Person

 1 Mann

 88,- €

2.3

Transport der Urne zum Grab und Absenken des der Urne in das Grab:

- Sarg-/Kreuzträger in einheitlicher Kleidung,      pro Person

 1 Mann

  18,- €

2.4

Blumen und Kränze:

- Transport der Blumen zum Grab

- Auflegen der Blumen auf das Grab

 pro Kranz / Schale

 4,50 €

3

Öffnen und Schließen der Gräber

3.1

Öffnen und Schließen eines Erdgrabes:

- Abmessung: 2,20/0,90/Tiefe 160 m:

- Ausheben des Grabes per Hand oder soweit möglich mit einem Friedhofsbagger

- Fachgerechter Grabverbau nach VSG 4.7

- Randsicherung durch Auslegung von trittsicheren Bohlen nach VSG 4.7

- Auslegung der Versenkseile und Querhölzer

- Zwischenlagerung des Grabaushubs im Erdcontainer

- Aufstellen von Erdkisten und Einwurfschaufeln, Weihwasserkesseln (wie ortsüblich)

- Verfüllen und Schließen des Grabes per Hand oder soweit möglich mit einem Friedhofsbagger

- Anlage eines vorläufigen aber ordentlichen Grabhügels

- Deponieren von überschüssigem Grabaushub an dem vorgesehenen Platz des Friedhofsgeländes

 

pro Grabstätte

 

175,- €

3.2

Zuschlag zur Pos. 3.1 für Tieferlegung:

- Abmessung: 2,20/0,90/Tiefe 2,50

 pro Grabstätte

 40,- €

3.3

Öffnen und Schließen eines Kindergrabes:

- Abmessung 1,20/0,60/Tiefe 1,30

- Im übrigen wie Position 3.1

 pro Grabstätte

110,- €

3.4

Öffnen und Schließen eines Urnenerdgrabes:

- Ausheben des Grabes

- Aufstellen von Erdkisten und Einwurfschaufeln, Weihwasserkesseln (wie ortsüblich)

- Verfüllen und Schließen des Grabes

- Anlage eins vorläufigen aber ordentlichen Grabhügels

- Deponierung von überschüssigem Grabaushub an dem vorgesehenen Platz des Friedhofsgeländes

 pro Bestattung

 77,- €

3.5

Öffnen und Schließen eines Urnenwandgrabes:

- Falls erforderlich, Entnahme einer früher beigesetzten Urne, Unterstellung im Leichenhaus

- Aufstellung von Weihwasserkesseln (wie ortsüblich)

- Wiedereinstellung einer entnommenen Urne

 pro Bestattung

 36,- €

3.6

Erschwerniszuschlag Sargübergröße:

- > Normalabmessung: 200x70 cm

- Zeitlicher Mehraufwand pro Person und Stunde

 pro Stunde

 36,- €

3.7

Erschwerniszuschlag Frost:

- Zeitlicher Mehraufwand pro Person und Stunde

 pro Stunde

 28,- €

3.8

Erschwerniszuschlag Stein und Fels:

- Zeitlicher Mehraufwand pro Person und Stunde

pro Stunde

 28,- €

3.9

Erschwerniszuschlag Altfundamente:

- Zeitlicher Mehraufwand pro Person und Stunde

 pro Stunde

 20,- €

3.10

Erschwerniszuschlag Wurzeln:

- Zeitlicher Mehraufwand pro Person und Stunde

 pro Stunde

 20,- €

3.11

Kompressoreinsatz bei Pos. 3.7-3.9

- pro Stunde

pro Stunde

 35,- €

3.12

Stromaggregat bei Pos. 3.7-3.9

- pro Stunde

 pro Stunde

 12,- €

3.13

Umlegen nicht standsicherer Grabmale, wenn bei Grabarbeiten Gefahr in Verzug ist:

 pro Stein

 31,- €

3.14

Sandböden:

- Zeitlicher Mehraufwand pro Person und Stunde

 pro Stunde

 18,- €

3.15

Verwendung einer Gleitschalung pauschal:

 

32,- €

4

Exhumierung und Umbettung

4.1

Exhumierung oder Umbettung eines Verstorbenen aus einem Erdgrab, zzgl. zu den Pos. 3.1-3.3

- Freilegung und Ausgrabung des Sarges

- ggf. Umbettung des Verstorbenen in einen neuen Sarg bzw. die sterblichen Überreste in eine Gebeinekiste

- Desinfektion der Arbeitskleidung und der Arbeitsgeräte

- Wiederbeisetzung

 

pro Umbettung

 

195,- €

4.2

Umbettung einer Urne aus einem Erdgrab, zzgl. zur Pos. 3.4:

- Freilegung, Ausgrabung und Säuberung der Urne

 

 

 

 

-/- €

4.3

Umbettung einer Urne aus einer Urnenwand, zzgl. zur Pos. 3.5

- Entnahme und Säuberung der Urne

 

 

 

 

-/- €

5

Regiearbeiten

5.1

Stundenlohn pro Person

 

 

 33,19 €