Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge

In der Sitzung des Marktgemeinderates im November wurde die Erhöhung der Elternbeiträge der Kinderkrippen und –gärten beschlossen. Dieser Schritt war notwendig, um den stetig steigenden Betriebskosten entgegenzuwirken. Im Einvernehmen mit den Trägern wurde eine schrittweise Anpassung zum Jahresbeginn 2021 und zum 1. September 2021 erarbeitet.

 

Die Elternbeiträge für alle Kinderkrippen im Markt Altdorf werden wie folgt angehoben:

 

Buchungskategorie / Buchungszeit

Elternbeitrag ab 01.01.2021 [EUR]

Elternbeitrag ab 01.09.2021 [EUR]

4 – 5 Std.

180,00

195,00

5 – 6 Std.

198,00

215,00

6 – 7 Std.

216,00

235,00

7 – 8 Std.

234,00

255,00

8 – 9 Std.

252,00

275,00

> 9 Std.

270,00

295,00

 

Die für die Eltern aus der Beitragserhöhung resultierende finanzielle Mehrbelastung wird durch das mit Wirkung zum 01.01.2020 vom Freistaat Bayern eingeführte Krippengeld abgefedert. Das Krippengeld ist abhängig vom Einkommen; die Grenze liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Haushalt mit einem Kind. Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro. Damit sollen gezielt Eltern im mittleren und unteren Einkommensbereich unterstützt werden. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld

 

 

 

Die Elternbeiträge für alle Kindergärten im Markt Altdorf mit Ausnahme des Waldkindergartens Pfettrach werden wie folgt angehoben:

 

Buchungskategorie / Buchungszeit

Elternbeitrag ab 01.01.2021 [EUR]

Elternbeitrag ab 01.09.2021 [EUR]

4 – 5 Std.

100,00

115,00

5 – 6 Std.

110,00

127,00

6 – 7 Std.

120,00

139,00

7 – 8 Std.

130,00

151,00

8 – 9 Std.

140,00

163,00

> 9 Std.

150,00

175,00

 

Die für die Eltern aus der Beitragserhöhung resultierende finanzielle Mehrbelastung wird durch den mit Wirkung zum 01.04.2019 vom Freistaat Bayern eingeführten Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit deutlich abgefedert. Der Beitragszuschuss wird einkommensunabhängig für jedes Kind gewährt. Er wird (ohne Antrag der Familien) direkt an den Träger ausbezahlt und reduziert den Elternbeitrag unmittelbar um 100,00 €.