Nach der Bestandsaufnahme und Analysephase haben sich das ISEK-Planungsteam und die Lenkungsgruppe in den letzten Sitzungen mit der Einordnung der gewonnen Erkenntnisse und der Entwicklung eines Konzeptes für die zukünftige Entwicklung der Marktgemeinde Altdorf beschäftigt.

 

Unter Einbeziehung der Ergebnisse aus dem Workshop der Marktrates und der Bürgerwerkstatt wurde ein gesamtörtliches Konzept für die städtebaulich-räumliche Entwicklung und Schwerpunktsetzung in den nächsten Jahrzehnten entwickelt.

Als wesentliche Handlungsschwerpunkte wurden dabei die Themenbereiche demografische Entwicklung, Freizeit & Sport, Siedlungsentwicklung, Wirtschaft & Gewerbe, Energie, Mobilität und die Positionierung der Marktgemeinde identifiziert, wobei alle diese Aufgabenfelder für die bauliche Weiterentwicklung wichtige Rahmenbedingungen aufspannen.

 

Drei thematisch unterschiedlich besetzte Entwicklungsschwerpunkte in den Bereichen Ortsmitte, Ziegelei und Pfettrachwiesen sollen Teil einer polyzentrischen Struktur mit der Pfettrach als verbindendem Element werden. Die im Rahmen des ISEK intensivierte und in Altdorf vielfach schon praktizierte Vernetzung von bürgerschaftlichem Engagement und kommunaler Unterstützung soll gestärkt und so in Strukturen umgesetzt werden, dass auch künftig Raum für Ideen aus der Bürgerschaft bleibt und dieses Engagement unterstützt wird. Für die drei Themenzentren und die Gesamtgemeinde wurden schließlich Projektvorschläge und Maßnahmen entwickelt, die Antworten auf die in der Bestandsaufnahme und Analyse gefundenen Aufgabenstellungen geben sollen und diese in der Lenkungsgruppe diskutiert und priorisiert.

 

Das Konzept wurde zusammengetragen und für die Vorstellung im Marktrat und bei der öffentlichen Informationsveranstaltung am 13. Oktober im Bürgersaal aufbereitet: Hier können Sie das Konzept einsehen.

Nach einer anschließenden Phase zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange soll das ISEK dann im Winter als Leitlinie für die künftige Ortsentwicklung beschlossen werden. Es stallt dann auch die Grundlage für die Beantragung von Mitteln aus der Städtebauförderung dar, die mit Zuschüssen von 60 bis 80% der förderfähigen Kosten viele Maßnahmen erst finanzierbar werden lassen.