Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest verhindern
Landkreis Landshut stellt Checkliste zur Verfügung
„Jeder schweinehaltende Betrieb, jeder Transporteur, kann und muss dazu beitragen, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Wir müssen versuchen, die Seuche so lange wie möglich – und im besten Falle ganz – von unserer Region fernzuhalten. Die Folgen eines Ausbruchs, egal ob im Wildschwein- oder Haustierbestand, wären katastrophal für unsere Landwirtschaft“, erklärt der Landshuter Landrat Peter Dreier. Der Erreger ist für den Menschen und Haustiere wie Hunde und Katzen völlig unbedenklich, nur Wild- und Hausschweine sind ansteckungsgefährdet. Das größte Problem sei die enorme Widerstandsfähigkeit des Erregers – in Wurstwaren, die zum Teil roh verarbeitet werden, kann er sich bis zu 400 Tage lang halten. Auch in anderen Bereichen überlebt das Virus mehrere Wochen lang, seien es Stall- oder Jagdkleidung, aber auch Haustiere können den Erreger übertragen, wenn sie damit in Berührung gekommen sind, heißt es aus dem Veterinäramt.
Das Friedrich-Löffler-Institut hat eine Checkliste der einzuhaltenden Schweinehaltungshygiene-Verordnung erstellt, die auch das Veterinäramt Landshut online zur Verfügung stellt. Biosicherheitsplan, bauliche Voraussetzungen oder Hygienemaßnahmen werden hier übersichtlich beleuchtet. So kann jeder schweinehaltende Betrieb prüfen, wo am eigenen Hof noch Nachbesserungen möglich sind. Die Checkliste kann auf der Homepage des Landratsamtes heruntergeladen werden.
Der Link hierzu: (https://www.landkreis-landshut.de/Landratsamt/Formulare-Merkblaetter.aspx?filter=Afrikanische+Schweinepest)
Die Liste kann auch auf Nachfrage beim Veterinäramt (Tel. 0871/408-4000) ausgedruckt zugesandt werden.
Von Seiten des Veterinäramtes ist man sich im Klaren, dass die Umsetzung der angesprochenen Maßnahmen einen Mehraufwand für die Betriebe bedeutet – doch jeder müsse seinen Teil dazu beitragen, um den Ausbruch der Seuche in unserer Region zu verhindern.
Im Falle eines Seuchen-Ausbruchs wären Maßnahmen zu ergreifen, die verheerende wirtschaftliche Folgen haben und die betriebliche Tierhaltung in der Region nachhaltig schädigen würden. Bei einer Infektion in einem Hausschweinbestand wären Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung anzuwenden, was auch die Keulung aller Tiere in bestimmten Beständen und die Ausweisung großer „stand-still“-Zonen zur Folge hätte. Nachdem bereits bei mehreren verendeten Wildschweinen im Raum Brandenburg das Virus nachgewiesen wurde (zuvor war es hauptsächlich in Osteuropa verbreitet), haben bereits mehrere asiatische Länder einen Importstopp für Schweineprodukte aus Deutschland verhängt. Sollte die Seuche bis in unsere Region kommen, wäre wirtschaftlich mit weiteren umfassenden und großräumigen Handelsbeschränkungen bei lebenden Tieren, aber zusätzlich bei deren Fleisch und verarbeiteten Produkten zu rechnen – auch wenn ausschließlich bei Wildschweinen in der Region die Krankheit festgestellt werden würde.
Von Seiten des Landkreises wurden bereits die Voraussetzungen geschaffen, um Wildschweine, die vor allem im nördlichen Landkreis Landshut zu Hause sind, verstärkt bejagen zu können: Die Genehmigung von Saufängen, sofern sie die tierschutz- und jagdrechtlichen Vorgaben erfüllen, der erlaubte Einsatz von Nachtvorsatz-Geräten oder auch eine Ausdehnung der Jagdzeit, schilderte der Landrat weiter. Die Regulierung des Schwarzwildbestandes ist eine wirksame Präventionsmethode, da die Wildschweindichte einer Region den Ausbruch maßgeblich beeinflusst. Der Aufbruch und die Überreste der erlegten Wildschweine können in speziellen Containern entsorgt werden, die der Landkreis in seinen eigenen Bauhöfen in Rottenburg und Vilsbiburg sowie am gemeindlichen Bauhof in Ergoldsbach aufgestellt hat. Die Tonnen sind ausschließlich für den Aufbruch oder Bestandteile von Wildschweinen vorgesehen – Restprodukte oder Schlachtprodukte anderer Tiere müssen auf herkömmliche Art über die Tierkörperbeseitigung entsorgt werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
Vor allem Schweinehalter, die zugleich auf die Jagd gehen, müssen besonders aufmerksam sein. Beide Bereiche müssen strikt getrennt werden. Die Jagd- und Stallkleidung sollten auf keinen Fall zusammen aufbewahrt werden und der Jagdhund sollte keinen Zugang zum Stall haben. Eine Umzäunung der Stallungen und Futtermittelbehältnisse vor allem an Randlagen ist ebenfalls unerlässlich, damit Wild- und Hausschweine auch indirekt nicht miteinander in Berührung kommen.
Eine aktuelle Übersicht zur Afrikanischen Schweinepest stellt das Friedrich-Löffler-Institut unter folgendem Link bereit: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/karten-zur-afrikanischen-schweinepest/