Markt Altdorf
- Wahlamt-
Bekanntmachung
über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten
hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
Im Zusammenhang mit der Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, dem 14. Oktober 2018, wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Gesetzes über das Meldewesen (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Abstimmung vorangehenden Monaten, Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§50 Abs.1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§50 Abs.5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Markt Altdorf, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 5 und 7, Dekan-Wagner-Str. 13, 84032 Altdorf.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
zusätzlich
Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr
Markt Altdorf, den 05. April 2018
Helmut Maier
1. Bürgermeister