Anhebung der Grundsteuer

In einer Marktgemeinderatssitzung im ersten Quartal dieses Jahres befasste sich der Marktgemeinderat mit der Anpassung des Grundsteuerhebesatzes für den Markt. Nachdem der bisherige Hebesatz seit 2005 konstant gehalten werden konnte, entschied sich das Gremium mehrheitlich für eine moderate Anhebung um rund 9 % absolut.

 

Die letzten Erhöhungen der Hebesätze für die Grundsteuer A und B fanden in den Jahren 1999 (von 275 auf 300 Prozentpunkte) u. 2005 (von 300 auf 320 Prozentpunkte) statt. Damit blieb der Hebesatz in den vergangenen 17 Jahren unverändert. Mit einem Hebesatz von aktuell 320 % lag der Markt sowohl unter dem bereinigten Mittelwert des Landkreises (350 %) als auch unter dem Durchschnittshebesatz vergleichbarer Kommunen in Bayern (343 %).

In der nun beschlossenen Anpassung erfolgt eine Anhebung von 320 auf 350 Prozentpunkte (Erhöhung absolut rund 9 %). Die Anhebung gilt für das laufende Haushaltsjahr 2022. Durch die Anpassung sind jährliche Mehreinnahmen i. H. von rund 125.000 € für den Markthaushalt zu erwarten.

 

Übrigens: Unabhängig davon findet demnächst die Reform der Grundsteuer in Bayern statt. Hierzu erfolgt in den nächsten Monaten die Erhebung der Grundlagen. In Kraft treten soll die reformierte Grundsteuer ab 1. Januar 2025.