Nur für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

 

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung:
  • Personenstandsurkunde
  • bisheriges Ausweisdokument
  • ein biometrisches Lichtbild
  • persönliches Erscheinen mit mindestens einem Elternteil bei Antragstellung zwingend erforderlich
Die Bearbeitungszeit durch den Markt Altdorf liegt durchschittlich bei 2 Tagen. In dringenden Fällen kann der Kinderreisepass auch sofort ausgestellt werden.

 

Gültigkeit/Verlängerung:
  • Der Kinderreisepass wird ab Antragstellung mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
  • Die Verlängerung oder Aktualisierung eines noch gültigen Kinderreisepasses ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich.
  • Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann somit nicht mehr verlängert oder aktualisiert werden. Es muss daher ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
  • Weil sich das tatsächliche Erscheinungsbild, besonders das eines Kleinkindes schnell ändert, gilt der ausgestellte Kinderreisepass u.a. dann als ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht mehr gegeben ist. Die Eltern sollten daher im eigenen Interesse zu gegebener Zeit eine Verlängerung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses unter Vorlage eines neuen Lichtbildes beantragen, um Schwierigkeiten bei der Ein-oder Ausreise an der Grenze zu vermeiden.
Gebühren:
Neuausstellung 13,00 Euro
Verlängerung/Aktualisierung 6,00 Euro